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Sie können die Finger nicht von der Hungerpeitsche lassen

Vor einem Jahr wurde höchstrichterlich festgestellt, dass sozialstaatliche Leistungen nicht komplett gestrichen werden dürfen. Trotzdem planen vier Bundesländer eine Reform der Hartz IV-Gesetzgebung, die wieder eine hundertprozentige Kürzung von Unterstützungsleistungen ermöglicht.

Am 5. November 2019 kam der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig zu dem Schluss, dass die Unterstützungsleistungen des Arbeitslosengeldes II (besser bekannt als Hartz IV) nicht bis auf Null gekürzt werden dürfen. Das ist verfassungswidrig, weil es „in einem Sozialstaat undenkbar, unzulässig und verfassungswidrig ist, soziale Hilfe komplett zu versagen und Bedürftige gegebenenfalls hungern zu lassen“. Das Gericht stellte somit eindeutig fest, dass das Existenzminimum geschützt ist.

Leider blieb das Verfassungsgericht inkonsequent, indem es Kürzungen bis zur 30-Prozent-Schwelle weiterhin erlaubt. Auch dadurch wird ein Existenzminimum unterschritten, das sowieso schon mit fragwürdigen Methoden viel zu knapp berechnet wird. Weniger vom Minimum ist schließlich definitiv unter dem Minimum. Ferner ist es sehr verwunderlich, dass es fast 15 Jahre gedauert hat, bis endlich höchstrichterlich festgestellt wurde, was eigentlich evident ist.

Zumindest Kürzungen, die über 30 Prozent hinaus gehen, sind seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit sofortiger Wirkung untersagt. Das scheint aber einigen Politikern nicht wirklich klar zu sein. Vier Bundesländer – Bayern, NRW, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern – tun sich gerade für einen gemeinsam Vorstoß zur Reform vom Hartz IV zusammen. Im aktuellen Entwurf ist auch die Möglichkeit der hundertprozentigen Kürzung von Unterstützungsleistungen vorgesehen. Und zwar für den Fall, dass ein Betroffener „zumutbare Arbeit“ ablehnt. „Zumutbare Arbeit“ ist in der gängigen Praxis der für die Hartz-IV-Empfänger zuständigen Jobcenter jede Arbeit, die nicht sittenwidrig ist. Sprich: Wenn sie nicht gerade im Rotlichtmilieu oder im organisierten Verbrechen angesiedelt ist, darf das für Hartz IV-Empfänger zuständige Jobcenter ihren „Kunden“ jede Arbeit zuweisen. Zum Beispiel auch einen miserabel bezahlten Minijobs oder eine strahlenbelastete Tätigkeit in einem Atomkraftwerk. Im Zweifelsfall muss die Betreffende selbst nachweisen, dass die Stelle, die sie antreten soll, „unzumutbare Arbeit“ darstellt.

Halten wir fest, dass die völlige Streichung des Lebensnotwendigen wieder auf die Agenda kommt, obwohl die Unzulässigkeit einer solchen Praxis gerade höchstrichterlich festgestellt wurde. Politiker von den der SPD, der FDP, den Grünen und der Union können offenbar nicht von der Hungerpeitsche lassen. Selbst wenn davon ganze Familien betroffen wären. Ob sie wohl hoffen, dass es wieder 15 Jahre dauern wird, bis dieser Punkt im Gesetz gekippt wird?

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