Das Bundespatentgericht in München

Patentrecht als Krisenprophylaxe

Wenn „geistiges Eigentum“ durch das Urheber-, das Patent- oder das Markenrecht geschützt wird, dann ist die erste Rechtfertigung so bekannt, dass sie uns schon gar nicht mehr als besonderes „Argument“ auffällt. Wer etwas erfindet, so lautet der erste Teil dieser Rechtfertigung, der soll auch die Früchte dieser Erfindung ernten dürfen. Wer eine Leistung erbringt, dem steht auch die Gegenleistung zu. Wir kennen das aus dem Vertragsrecht und haben es längst als Selbstverständlichkeit akzeptiert.

Der zweite Teil der Rechtfertigung behauptet, Innovationen würden überhaupt nur dann entwickelt, wenn Menschen einen individuellen Vorteil davon hätten. Dahinter steht eine recht beschränkte Vorstellung von menschlicher Aktivität, in der den Leuten letztlich jede Form von kreativem Interesse abgesprochen wird. Das ist selbstverständlich Unsinn. Einerseits, weil die Motive menschlichen Handelns durchaus vielfältiger sind. Und andererseits, weil selbst Studien zum Forschungs- und Entwicklungsverhalten im Spätkapitalismus zu dem Schluss kommen, dass die Erlangung geistigen Eigentums keine besondere Rolle bei der Forschungsaktivität spielt:

Die Tatsache, dass in zahlreichen Firmen die Patentabteilungen regelrechte Kampagnen fahren müssen, um ihre Mitarbeiter auf die Möglichkeit der Patentanmeldung hinzuweisen, deutet jedenfalls auf eine geringe Eignung als Anreiz hin. Tatsächlich ergeben Umfragen unter industriellen Forschungs- und Entwicklungslabors immer wieder, dass nur in sehr wenigen Branchen ganz gezielt auf Patente hingearbeitet wird. In den meisten werden Patente zwar mitgenommen, sind aber weder der ausschlaggebende Grund für die Entwicklung, noch der wichtigste Mechanismus, durch den die Firmen ihre Innovationen finanzieren. Es sind lediglich die Produktinnovationen der pharmazeutischen und der chemischen Industrie, bei denen man sicher davon ausgehen kann, dass sie mehrheitlich ohne den Schutz durch das Patentwesen nicht gemacht würden. Obwohl die industrielle Forschung und Entwicklung also nach eigener Aussage nicht hauptsächlich auf die Aneignung der Monopolrenten setzt, die Patente ermöglichen, ist die Zahl der Patentanmeldungen in den letzten 20 Jahren explodiert.

Boris Gröndahl: Die Tragedy of the anticommons, S. 94f.

Insofern ist die Legitimation von geistigem Eigentum, wie wir sie kennen, in erster Linie Ideologie. Erklärungsbedürftig ist allerdings, warum die Relevanz von Patenten in der ökonomischen Praxis immer mehr zunimmt. Es gibt dafür sicherlich eine Reihe von Gründen. Auf zwei zentrale möchte ich hier kurz hinweisen. Zunächst sind viele Waren, die wir auf dem Markt kaufen können, von einer Vielzahl an Wissenselementen abhängig. Je nachdem, wie diese patentrechtlich geschützt sind, entsteht ein schwer durchschaubares Dickicht an Rechten. Und das macht es für potenzielle Mitbewerber*innen schwieriger, die eigenen Produkte am Markt zu platzieren:

Ein Patent in einer kumulativen (manchmal auch „komplex“ genannten) Technologie ist demnach typischerweise abhängig von vielen anderen Patenten, die nicht notwendiger Weise demselben Inhaber gehören, oder von einem „Ur“-Patent, von dem jede weitere Verbesserung abgeleitet ist. Da ein Patent ein Ausschlussrecht ist, also nicht nur erlaubt, für die Nutzung eine Lizenzgebühr zu verlangen, sondern auch, die Nutzung einfach zu verbieten, entsteht damit ein Problem: Eine Entwicklung kann möglicherweise nur unter der Voraussetzung genutzt werden, dass andere Patenthalter – typischerweise häufig Konkurrenten – dem zustimmen. Es entsteht ein „Patentdickicht“ […] Dieses Dickicht führt in der betreffenden Branche zu strategischem Verhalten […] Produkte wie Computerchips enthalten zahlreiche patentierte Technologien, und sind noch dazu einem extrem raschen Wandel unterworfen. Die Patentanmeldungen in diesem Sektor stiegen in den 80er Jahren weitaus schneller als die Investitionen in Forschung und Entwicklung […] Der Grund für das Einreichen von Patenten und das Akkumulieren von breiten Patent-Portfolios ist in der Halbleiterindustrie nach Aussage der Ökonominnen nicht der Schutz der technischen Innovation, sondern ihr Einsatz als Verhandlungsmasse für den Tausch zwischen Unternehmen, die sich ihre Patente jeweils gegenseitig lizensieren.

Boris Gröndahl: Die Tragedy of the anticommons, S. 95f.

Patente dienen in diesem Fall weniger dazu, neue Marktanteile zu erobern, als vielmehr bisherige Marktanteile zu verteidigen. Ihre Anwendung ist weniger offensiv auf eine Ausweitung der Produktion angelegt, sondern tendenziell defensiv auf eine Erhaltung des Status quo auf einem stagnierenden Markt. Bisweilen wurde und wird das von Unternehmensseite auch so bestätigt, etwa im Bereich der Pharmaforschung:

Entscheidender für den Positivtrend dürfte indes der Wandel der unternehmensinternen Patentpolitik gewesen sein. Bei Bayer etwa dominierte bis in die 1970er-Jahre die Strategie, den größten Teil der eigenen F&E-Ergebnisse patentieren zu lassen. Dann änderte sich dies, verbunden mit einer Neuinterpretation: Patente galten nicht mehr primär als Nutzungsrechte, wie es 1996 ein hochrangiger Bayer-Manager bei einem internen Symposium formulierte, sondern in erster Linie als Abwehrrechte – als »Claims«, die für die Mitbewerber beschränkt blieben.
Dies bedeutete, dass sich die Unternehmen auf ein »umfassendes und zielgerichtetes Patentportfolio« konzentrierten, wie aus einer internen Broschüre von Bayer hervorgeht. Damit war unter anderem die Fokussierung auf Basispatente verbunden, um die sich ein »engmaschiges Netz von weiteren Patenten« spannte, die die »Bewegungsfähigkeit des Wettbewerbs« einschränken sollten. Mit anderen Worten galten Patentanmeldungen unternehmensintern als Instrument, um den Wettbewerb zum eigenen Nutzen zu beeinflussen – je mehr Patente für einen bestimmten Bereich gehalten wurden, desto eher waren Mitbewerber bereit zu verhandeln oder gaben ihre Forschung in diesem Bereich auf.
Ganz neu sind Probleme wie das „Patentdickicht“ zwar nicht: Es gibt seit jeher Fälle von legalem oder illegalem Patentmissbrauch, wie zum Beispiel Sperrpatente, die gewährleisten sollen, dass eine bestimmte Erfindung gerade nicht umgesetzt wird (zum Beispiel weil sie mit einer anderen konkurriert). Krasse Fälle von Versagen des Patentsystems mussten in der Vergangenheit nicht selten durch staatliche Intervention behoben werden – etwa im Fall des Flugzeug-Patents der Gebrüder Wright, das nach dem Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg beschnitten wurde, oder im Fall der Radiopatente, wo die Blockade durch ein Kartellverfahren beigelegt wurde. Wie die Situation in der Halbleiterindustrie zeigt, ist das Versagen des Patentsystems dort allerdings in gewissem Sinne der Normalfall geworden.

Robert Bernsee: Pillen und Patente. Geistiges Eigentum im deutschen Kapitalismus am Beispiel der Pharmabranche (1950–2000)

Diese Funktionsänderung des geistigen Eigentums verweist auf eine fundamentale Transformation des Kapitalismus. Der ist bereits vor einigen Jahrzehnten in eine Phase eingetreten, in der Wachstum keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Wenn überhaupt, dann findet es kaum mehr als selbsttragendes Wachstum statt, sondern als indirekte Folge der Akkumulation fiktiven Kapitals, d. h. der Vermehrung von Finanzmarkttiteln.

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